Corona-Info

Update: 30.03.2022:

Ab 03.02.2022 richtet sich Baden-Württemberg nach dem Bundesgesetz und es fallen alle Einschränkungen in der Tanzschule weg. Trotzdem wird weiterhin auf den bewähren Luftaustausch über die Lüftung gesetzt. Das heißt die Raumluft wird alle 15-20 Min einmal ausgetauscht sein.

Wir wünschen allen viel Spass bei den neuen Kursen ab Ende April.

Viele Dank und viele Grüße

Volker Mandau

Tanzschule Kandern


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Update: Seit 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg nur noch die Warnstufe, wodurch es zu weiteren Lockerungen im öffentlichen Leben kommt.

Für den Kursbetrieb der Tanzschule ergibt sich daraus, dass ab jetzt nicht mehr die 2G- (nur Geimpfte und Genesene), sondern die 3G-Regelung gilt. Es dürfen also nun auch wieder nicht immunisierte Personen teilnehmen. Diese müssen dann aber zu jeder Kursstunde den tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Testnachweis einer offiziellen Teststation vorlegen. In Kandern haben wir zwei Teststationen eine beim Rathaus und eine beim Bahnhof. Gerne können sich Quereinsteiger melden.


Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken bleibt wie bisher bestehen.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass zum 4. und 20. März weitere Lockerungen schrittweise folgen werden.


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Hallo zusammen;

Update: 09.02.2022 die Landesregierung Baden Württemberg hat ihr Massnahmenkatalog angepasst (leichte Lockerungen), diese betreffen uns leider nicht. Die Presse berichtet zwar von weiteren Lockerungen und einer Reduzierung der Infektionsstufen, im Moment sind diese auf der Homepage der Landesregierung (Stand 21.02.2022) jedoch nicht zu erkennen!!

Danke für Ihr Verständnis.

Viele Dank und viele Grüße

Volker Mandau

Tanzschule Kandern

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Hallo zusammen;

Update: 02.02.2022 Baden Württemberg ist nach dem Gerichtsurteil inzwischen auf Alarmstufe 1. Vorgaben wie Alarmstufe 2 nur ohne Testpflicht!

Danke für Ihr Verständnis.

Viele Dank und viele Grüße

Volker Mandau

Tanzschule Kandern


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Alarmstufe 2

Hallo zusammen,

diese besondere Zeit geht allen an die Psyche und ist sehr belastend. Trotz dieser Vorgaben empfehlen wir, sich zu bewegen. Auch wir merken für uns, wie wichtig dies ist. Hier möchte ich nochmal darauf aufmerksam machen, dass die Tanzschule über eine Raumentlüftung verfügt. Die Raumluft ist bei eingeschalteter Lüftung alle 15-20 Min ausgetauscht.

Die Landesregierung hat die neuen Auflagen ab dem 12.01.2022 Online gestellt. Gültig ab 12.01.2022!!! Wir haben versucht, die Vorgaben so einfach und praktikabel für Sie umzusetzen und zu übersetzen. Bitte helfen Sie uns dabei! Im Anhang finden Sie auch unser Hygienekonzept. Ansonsten gelten die Ihnen bekannten gängigen Vorgaben. Das Tanzen bzw. Training ist ohne Maske.


Vorgaben für Kinder/Jugendliche:

· Bei Schülerin oder Schüler reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder ein sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule. Dies wird in der Tanzschule nur einmal in der ersten Stunde vorgelegt.

· Kinder bis einschließlich fünften Lebensjahrs oder bis zur Einschulung sind von der Testpflicht ausgenommen.

· Zusatz Info aus der Verordnung:
Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Lehrkraft zu übergeben oder von dieser wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.

Vorgabe für alle anderen sind 2G+:

Was ist 2G+?

Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen.
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+:

· Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung.

· Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.

Wie wird dies in der Tanzschule praktiziert?

· Bei Besuch der Tanzschule, unterschreiben Sie bitte jedes Mal auf der bereitgestellten Kursliste, dass die aktuelle gesetzliche Vorgabe von Ihnen erfüllt ist. Die Kursliste ist auch gleichzeitig der gesetzlich vorgeschriebene Beleg für die Anwesenheit.

· Gleichzeitig wurden wir vom Gesetzgeber verpflichtet alle Nachweise zu prüfen, was für uns sehr unangenehm ist.

Trainer:
Unterliegen der 3G Prüfpflicht über alle 4 Stufen

Zusätzlich in Baden Württemberg:

Scheinbar benötigt man für den Zutritt eine FFP2 Maske. Wir haben versucht es rauszufinden, aber sicher sind wir uns nicht. Hier jagt eine Meldung die andere.

Alles Nachzulesen unter dem Link zur Verordnung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Danke für Ihr Verständnis.

Viele Dank und viele Grüße

Volker Mandau

Tanzschule Kandern


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Update 05.12.2021 vom Update: 04.12.2021

Dunja Koller hat dieses Update in einen schönen lesbaren Reim verfasst!!!

Guten Abend gute Nacht, von der Landesregierung zur Verzweiflung gebracht.

Die Regierung gibt spontan zum Besten, es muss sich doch nicht jeder Testen.
Denn sie haben realisiert, man ist nicht nur geboostert fast immunisiert.
Auch wenn man geimpft oder genesen, sofern es ist in den letzten 6 Monaten gewesen,
darf man ohne Test, aber mit 2G, in die Tanzschule, judihee!

Es grüsst am 2. Advent zur späten Stunde die Tanzschule Kandern mit neuer Kunde.

Organisatorisches:

Die festen Teststunden von 17-18 Uhr werden somit nicht mehr benötigt. Wer trotzdem einen Test braucht, da er/sie über 6 Monate ist, meldet sich bitte telefonisch unter 07626-977380, dann vereinbaren wir einen gesonderten Termin.

Viele Grüsse

Volker Mandau

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Update:04.12.2021

Hallo zusammen,

die Landesregierung hat die neuen Auflagen ab dem 04.12.2021 Online gestellt. Gültig ab 04.12.2021!!!

Wir haben versucht, die Vorgaben so einfach und praktikabel für Sie umzusetzen und zu übersetzen. Es gelten Ansonsten die Ihnen bekannten gängigen gesetzlichen Vorgaben. Das Tanzen bzw. Training ist ohne Maske.


Daraus erfolgt:

Vorgaben für Kinder/Jugendliche:

• Bei Schülerin oder Schüler reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Dies wird in der Tanzschule nur einmal in der ersten Stunde vorgelegt.

• Kinder bis einschließlich fünften Lebensjahrs oder bis zur Einschulung sind von der Testpflicht ausgenommen.

Zusatz Info aus der Verordnung:
Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Lehrkraft zu übergeben oder von dieser wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.

Vorgabe für alle anderen:

Bei Besuch der Tanzschule, unterschreiben Sie bitte jedes Mal auf der bereitgestellten Kursliste, dass die aktuelle gesetzliche Vorgabe von Ihnen erfüllt ist. Die Kursliste ist auch gleichzeitig der gesetzlich vorgeschriebene Beleg für die Anwesenheit.

Gleichzeitig wurden wir vom Gesetzgeber verpflichtet alle Nachweise zu prüfen, was für uns sehr unangenehm ist. Ausnahme: Wer schon die 3.Impfung hat, braucht keinen Antigentest vorweisen.

Hier eine Grafische Übersicht die es grob erklärt. Im Moment befinden wir uns in Baden-Württemberg in Alarmstufe II


Besonderer Service der Tanzschule Kandern:
Da der Gesetzgeber alles wieder sehr kurzfristig umgestellt hat, bieten wir die kommende Woche für alle 2G-Teilnehmer eine Testmöglichkeit zwischen 17 und 18 Uhr an. Leider ist der Service danach nicht mehr möglich, da das Personal dazu fehlt. Der Test ist kostenlos!!
Voraussetzung: Bitte bringt einen eigenen unbenutzten Antigentest mit, inkl. Vorgabenbeschreibung. Wir dürfen testen! Ihr bekommt dann ein Zertifikat, leider gilt dieses Zertifikat laut Gesetzgeber, nur für den Ort, bei dem er erstellt wurde. Eine BITTE an ALLE. Bitte habt Verständnis dafür, dass es ggf. Verzögerungen gibt. Für uns sind die Vorgaben fast nicht mehr zu bewältigen.

Trainer:

Unterliegen der 3 G Prüfpflicht über alle 4 Stufen


Viele Dank und viele Grüsse

Volker Mandau

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Update: 31.08.2021 (und gleichzeitig die Vorankündigung eines weiteren Updates, da geplant ist, weitere Maßnahmen zu erlassen) Wir bemühen uns den Betrieb ohne Unterbrechung zu gestalten.

Hallo zusammen,

ab 23.08.2021 gelten wieder von der Landesregierung Baden Württemberg neue Corona Verordnungen.

Die Veranstalter werden verpflichtet die 3G Regeln durchzuführen. Die Inzidenzregelungen wurden abgeschafft. Ich habe versucht die umfangreichen Gesetzestexte (1 x 29 Seiten und 1 x 24 Seiten) so verständlich wie möglich zu formulieren

Vorgaben für Kinder/Jugendliche:

• Bei Schülerin oder Schüler reicht die Vorlage des Schülerausweises (sofern vorhanden) oder Ausweises.

• Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.


Vorgabe für alle anderen:

Dies wird in der Tanzschule auf die bewährte Methode wie folgt organisiert.

Bei Besuch der Tanzschule, unterschreiben Sie bitte jedes Mal auf der bereitgestellten Kursliste, das einer der 3G von Ihnen erfüllt ist. Bitte haben Sie den aktuellen Nachweis, für eine ggf. Kontrolle der Behörden, immer dabei. Die Kursliste ist auch gleichzeitig der Beleg für die Anwesenheit.


Des weiteren gelten alle bisherigen Corona-Regeln

Viele Dank und viele Grüsse

Volker Mandau

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Update: 05.06.2021

Hallo zusammen,

inzwischen sind neue Informationen hinzugekommen.

Bezüglich Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht besteht nicht während der Ausübung des Tanzsportes selbst, aber unmittelbar davor und danach, oder wenn der Kurs z.B. für den Weg auf die Toilette o.Ä. unterbrochen wird. Diese Pflicht zum Tragen der Masken besteht für Kinder ab 6 Jahren.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass wir den Gesundheitszustand der Teilnehmer überprüfen sollen. Wie schon geschrieben, ist dies ist für mich ein eklatanter Eingriff in die Privatsphäre der Menschen, den ich nicht möchte und der mir, meiner Meinung nach, auch nicht zusteht.

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Update: 01.06.2021

Hallo zusammen,
alle Informationen (und das sind viele Stunden im Internet und Rückfragen bei den verschiedenen Ämtern) kurz zusammengefasst:

Trotz Impfungen und sinkenden Zahlen haben wir folgende Auflagen:

  • Zu Beginn der Kursstunde die Impf- bzw. Genesenes-Nachweise überprüft und dokumentieren.
  • Sowie von allen anderen Teilnehmenden am Anfang jeder Kursstunde die mitgebrachten Testergebnisse überprüfen.
  • Hier muss dann unterschieden werden ob es ein
  • Negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
  • Oder es ein PCR-Testergebnis ist der 72 Stunden Gültigkeit hat.
  • Trotz den Maßnahmen müssen alle mit Maske tanzen.
  • Pro Person 10 m2

Leider kann bei diesen Vorgaben kein Tanzunterricht erfolgen

Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes der Teilnehmer, ist für mich ein eklatanter Eingriff in die Privatsphäre der Menschen, den ich nicht möchte und der mir, meiner Meinung nach, auch nicht zusteht.

Deshalb habe ich mich, nach Rücksprache mit den anderen Tanzlehrern, dazu entschieden die Tanzschule noch nicht zu starten. Wir warten, bis diese Maßnahmen auf ein erträgliches Maß zurückgeführt wird, wie z.B. in der Schweiz!!

Viele Grüsse von Herzen,

Eure Tanzschule Kandern

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Update 19.04.2021 13:00 Uhr

Auf Anordnung: Wir müssen weiter geschlossen bleiben!!

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Viele Grüsse von Herzen,

Eure Tanzschule Kandern

Volker, Anja, Dunja, Beate, Marc, Gabi, Mairbek, Mogi,

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Update 04.03.2021 13:00 Uhr

Im Moment sehen wir leider immer noch keine Lockerungen.

Nach der von der Bundesregierung ausgegebenen Tabelle, dürfen wir, voraussichtlich frühstens ab dem 05.04.2021, wenn wir mit der Indizenz unter 50 sind, unterrichten. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir erst ab diesem Zeitpunkt neue Termine planen und umsetzen können. Die neuen Reglungen sind mit zu vielen "Wenn und Aber" belegt, um Planungen aufzunehmen!

Wir melden uns, wenn es wieder Neuigkeiten gibt. Tut uns sehr leid für die schlechten Nachrichten.

Wir bleiben am Ball und machen weiter, sobald wir dürfen!!!

Die Corona-Öffnungsschritte, nachzulesen auf einer Seite: Das mag zwar kompakt sein – aber ist es auch übersichtlich und verständlich, wie es aus der Politik heißt!! Seht und entscheidet selbst.



Update 30.11.2020 13:00 Uhr

Hallo zusammen,

wie versprochen, melden wir uns heute mit neuen Informationen zur aktuellen Situation.

Aufgrund der staatlichen Anordnungen sind wir dazu gezwungen, die Tanzschule für den Monat Dezember zu schließen. Auch unser Büro wird nur sehr eingeschränkt besetzt sein.

Leider hat es unsere Bundes- und Landesregierung immer noch nicht geschafft, die Beschlüsse vom Mittwoch letzter Woche, in eine entsprechende Rechtsverordnung umzusetzen. Ich kann deshalb leider keinen Link zum entsprechenden Gesetzestext einfügen.

Diese Schließung resultiert aus Informationen der Medien. Falls unerwarteterweise sich was ändern sollte melden wir uns.

In der Hoffnung, dass aus der Ruhezeit kein Winterschlaf wird, schicken wir Euch trotz dieser für uns wirklich schwierigen Situation ganz herzliche Grüße und bedanken uns gleichzeitig für die vielen aufmunternden Worte, die uns derzeit erreichen.

Wir melden uns in ca. einem Monat wieder.

Viele Grüsse von Herzen,

Eure Tanzschule Kandern

Volker, Anja, Dunja, Beate, Marc, Gabi, Mairbek, Mogi,

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Update 01.11.2020

Hallo zusammen!

Beginnen wir mit einem Reim:

Die Bundesregierung hat die Entscheidung gefällt und wir werden wieder in den Lockdown gestellt!

Daher dürfen wir, ab Montag 02.11.2020, keine Kurse mehr anbieten. Es ist für uns leider schwer nach vollziehbar, warum die Schule offen ist und die Kinder- und Jugendlichen Kurse bei uns schließen müssen.

Wir schließen voraussichtlich bis Ende November. Die Entscheidung, ob der Lockdown verlängert wird, erfolgt Mitte November. Geplant ist, dass die Kurse fortgesetzt werden, wenn der Lockdown aufgehoben wird, ggf. auch in den Weihnachtsferien.

Leider ist dieser Schritt sehr schmerzhaft für uns, vor allem für die Tanzlehrer die freiberuflich, unter anderem auch aus der Schweiz, für die Tanzschule Kandern tätig sind.

Doch wir bleiben optimistisch und legen los, sobald der Lockdown aufgehoben wird.

Bleibt frohen Mutes und im Vertrauen, das alles gut wird.

Ich hinterlege ja immer gerne die offizielle Quelle.
Hier der Link, er wurde vor 2 Std Online gestellt.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Viele Grüsse von Herzen,

Eure Tanzschule Kandern

Volker, Anja, Dunja, Beate, Marc, Gabi, Mairbek, Mogi,

Hoffen wir auf ein baldiges Wiedersehen

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Update 18.10.2020

Da nun doch manche Unsicherheiten, mit den neuen Vorgaben auftreten, informieren wir gerne wie immer direkt. Für Sport Veranstaltung, zu dem auch Fitness und Tanzschulen zählen, gibt es außer den bekannten Vorgaben im Moment keine weiteren Verschärfungen. Die direkte Info der Landesregierung sind hier zu finden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Explizit für Tanzschulen gilt:

§10 Absatz (5)

(5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.

Die weitergehenden beschlossenen Maßnahmen des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport vom 1 Juli sind auch noch in Kraft. https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli>

Sobald sich hier was ändern sollte, werden wir Informieren und die gesetzlichen Vorgaben weiter umsetzen. Im Moment finden alle Kurse, die in der Tanzschule Kandern stattfinden, statt.

Durch unsere Raum Luftabsaugung-Konzept nach außen, versuchen wir eine optimale Sicherheit zu gewährleisten. Bitte helfen Sie mit, indem Sie Umarmungen zur Begrüßung ausschließen und im Eingangs- und Ausgangsbereich Masken tragen, sowie die 1,50 m Abstand einhalten.

Ich weiß das ist im Moment lästig, aber es geht vorbei. Versprochen!!!


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Update 07.09.2020 aber immer noch aktuelle

Inzwischen fließen die Erfahrungen aus den letzen Kursen ein und wir haben die Abläufe optimiert

Hygienekonzept!

Wie findet der Unterricht statt?

  • Bitte die Tanzschule mit dem gesetzlich vorgeschriebene Mundschutz betreten!
    • Ausnahmen
      • Kinder bis 6 Jahre
      • Oder vom Arzt attestierte Freistellung
    • Das tanzen ist ohne Mundschutz.
  • Der Eingang ist im Normalfall im EG der Tanzschule! Dort finden Sie auch entsprechende Desinfektionsmöglichkeiten.
  • Bitte halten Sie den entsprechenden Abstand in den Räumen ein.
  • Am Ende des Tanzunterrichtes, verlassen die Teilnehmer über den zweiten Eingang der Tanzschule (weiße Türe) die Räume.
  • Der Unterricht findet im EG sowie im 1.OG statt.
  • Die Tanzräume in EG und 1.OG verfügen über eine leistungsstarke Raum-Entlüftung. Wir haben den Vorteil, dass die Raumluft von der Lüftungsanlage abgezogen wird, (Die Luft wird nicht umgewälzt und wieder neu in den Raum geblasen)
  • Nach jeder Unterrichtsstunde wird die Tanzschule an den exponierten Stellen (Geländer/Toilette) gereinigt.
  • Dadurch kann es ggf. zu leichten Verzögerungen, beim Unterrichtsstart, kommen.
  • Eine Anwesenheitsbescheinigung brauchen Sie nicht auszufüllen, da wir durch Ihre Anmeldung ihre Kontaktdaten haben und die Tanzlehrerin eine Anwesenheitsliste führt.
  • Bitte kommen Sie nur gesund zum Unterricht und halten Sie die gesetzlichen Vorgaben ein..

Für Teilnehmer mit Kind:

  • Wenn ihr Kind noch Betreuung benötigt, warten Sie bitte, bis die Tanzlehrerin zum Eintritt aufruft.
  • Kommen Sie bitte mit Ihrem Kind, in der entsprechenden Trainingskleidung. Ein Umkleiden in der Tanzschule ist im Moment nicht möglich.
  • Bitte holen Sie Ihr Kind rechtzeitig ab und warten im Bereich der weißen Eingangstüre.
  • Wer sich nicht in den Räumlichkeiten der Tanzschule auskennt, kann sich gerne hier umsehen. Wir haben extra einen 360-Grad Rundgang für die Tanzschule angelegt.

Wir passen unser Hygienekonzept laufend den aktuellen Gegebenheiten an, bitte immer die aktuellen Hinweise beachten.

Dies sind zu finden:

  • In den Aushängen bei der Tanzschule
  • Oder werden mit dem Beamer an die Rundwand projiziert
  • Oder auf der Homepage
    https://www.tanzschule-kandern.info/corona-info/

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Info zum aktuellen Corona Stand bei uns in der Tanzschule.

02.06.2020

Heute Morgen wurde in den Zeitungen und Radios Landesweit verbreitet, dass die Tanzschulen wieder geöffnet werden.

Dies ist journalistisch nicht korrekt/unvollständig!! JA, die Tanzschulen sind offen, aber leider sind die Vorgaben so scharf und mit Rechtsunsicherheiten behaftet, dass sie dadurch nicht umgesetzt werden können.

Hier ein paar Auszüge aus der Verordnung:

Dem Kursteilnehmer müssen 40 m2 zur Verfügung stehen. §1 2 a) (Im EG ist der Tanzraum 80 m2 und im 1 OG 120 m2 groß )

Es muss eine Aufsichtsperson gestellt werden, die dafür sorgt, dass während dem Unterricht die Regeln eingehalten werden. §1 (3)

Es dürfen nicht mehr als 10 Einzel-Personen am Unterricht teilnehmen bzw. dies sind bei einem 80 m2 Raum, 2 Personen die sich in dem Raum aufhalten dürfen, allerdings dürfen dann der Tanzlehrer und die Aufsichtsperson nicht in den Tanzraum!! §1 2 a)

Paarkurse sind verboten! §1 (2) 1.a) Hergeleitet aus dem Satz: …..ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Außer sie Leben zusammen in einem Haushalt. (Siehe übergeordneter Erlass § 3 Absatz 2 Satz 2 Corona VO;)
Dann greifen, hier aber auch wieder die 40 m2 pro Paar.

Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg

Wer sich in das Gesetzesdeutsch einlesen möchte, kann sich hier Informierten!

Siehe:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni

Und

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Es gibt dann noch Bundesvorgaben, welche schärfer sind. Eigentlich gilt Bundesrecht vor Landesrecht, aber leider diskutieren die Bundesregierung und die Landesregierungen noch darüber.

Es kann leider durch falsch verstandene Vorgaben zu Überschreitungen kommen, dadurch können Strafzahlungen bis 25000.-€ erfolgen! In abgeschwächter Form, können auch Strafzahlung an die Teilnehmer erfolgen.

Wir wollen, dass das tanzen Ihnen und uns Spass macht!!! Deshalb bleib die Tanzschule vorerst geschlossen, bis die Vorgaben gelockert werden, sowie Klarheit und eine entsprechende Rechtssicherheit existiert. Ich denke, dies wird in ca. 1-3 Monaten sein.

Danke für Euer/Ihr Verständnis.

Hoffen wir auf ein baldiges Wiedersehen

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02.05.2020

Im Unterrichtsbereich der Tanzschule, wurden keine Lockerungen beschlossen.

Wir sind aber alle im Standby Modus und werden reagieren, sobald eine Lockerung beschlossen wird!

Bedanken möchte ich mich bei allen, die uns in dieser Zeit mit Zuspruch unterstützen! Wir haben sogar anfragen, ob die Kursgebühren für die laufenden Kurse überwiesen werden sollen. Dies ist sehr nett und das freut uns sehr, aber es würde den Ablauf verkomplizieren.

Wenn es klar ist wie es weiter geht, werden den Kursteilnehmern Alternativen angeboten, inkl. anteilige Rückvergütung, falls dies benötigt wird. Um alle gleich zu behandeln, können im Moment keine Einzelfälle bearbeitet werden. Dies überschreitet auch die Kapazität unsererseits, wie auch der Kooperationspartner (VHS).

Was sind unsere Pläne:

• Die nächste Kursreihe startet ab Mitte Mai 2020. Vielleicht können wir diese schon anbieten.

Wenn nicht:

• Sobald wir wieder unterrichten dürfen, werden wir neue Kurse aufsetzen und auf der Homepage veröffentlichen.

• Voraussichtlich werden wir auch ein übergreifendes Sommerprogramm anbieten, um die Urlaubszeit besser überbrücken zu können, falls verreisen weiterhin nicht erlaubt wird.

Zusätzlich:

• Wir planen schon, mit unseren Kooperationspartner, die neuen Kurs ab Herbst (Sep.2020)


Ich bin der Überzeugung, daß nach der Krise mehr Digitalisierung im Bildungsbereich vorhanden sein wird. Das Lernen am Bildschirm aber nicht die Lösung sein kann, denn wir brauchen alle unsere sozialen Kontakte. Diese soziale Komponente, die durch physisches Zusammenkommen entstehen, sind unersetzbar. Wir wollen dahin zurückkommen, dass die Kinder zusammen sind und Sozialverhalten lernen, und wir selbst wollen Zeit mit Freunden verbringen. Hier stimmt mich die Zukunft zuversichtlich und wir/ich freuen uns schon darauf.


Viele Grüsse

Volker Mandau

Tanzschule Kandern